Der Bezitz eines Appartements kann Folgen für Ihre Steuersituation haben (Einkommenssteuer, Umsatzsteuer u.s.w.). Wie bei betriebsmässiger Vermietung, kann unter bestimmte Bedingungen die bezahlte Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückgefordert werden.
Für nähere Auskünfte empfehlen wir Sie dringend um Kontaktaufnahme mit einem Steuerberater. Siehe auch Anlage „MEMO Ferienappartement Kaprun – Steuersituation in Österreich”